Barrierefreies Webdesign
Warum das Internet barrierefrei gestalten?
Barrierefreies Webdesign - manchmal auch Zugänglichkeit oder Accessibility genannt - ist die Kunst, Webseiten so zu gestalten, dass jeder sie nutzen und lesen kann.Beim Design von Webseiten wird oft nicht berücksichtigt, dass viele Menschen körperliche Einschränkungen haben. Dann bilden bestimmte Techniken der Programmierung "Barrieren" für deren Zugang zum Internet. Dies können fehlende Texte zur Beschreibung von Grafiken, eine unglückliche Auswahl der Farbkombinationen, unklar strukturierte Webseiten, nicht bedienbare Navigationsmechanismen u.a.m. sein.
Wenn aber Webgestalter auf eine gute Programmierung achten, erleichtern sie Menschen mit Sinnes- und Körperbehinderungen das Surfen im Netz, anstatt sie daran zu hindern.
Rechtliche Rahmenbedingen in der Schweiz
In der Schweiz ist die Zugänglichkeit zu Internetangeboten des Staates für Menschen mit Behinderung in der Bundesverfassung geregelt und die Regulierung der Barrierefreiheit von Websites wird durch Gesetz und Verordnung konkretisiert.- Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Es bezweckt Menschen mit Behinderungen möglichst zu einem Leben zu verhelfen, welches mit demjenigen von Nichtbehinderten vergleichbar ist.
- In der Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV), die gleichzeitig in Kraft trat, ist in Artikel 10 detailliert beschrieben, dass die Informationen sowie die Kommunikations- und Transaktionsdienstleistungen über das Internet für Sprach-, Hör-, Seh- und motorisch Behinderte zugänglich sein müssen.
Konkret bedeutet das Gesetz: Internetangebote des Staates (Bund, Kantone, Gemeinden, bundesnahe Firmen) müssen für Behinderte ohne erschwerende Bedingungen zugänglich sein. Internetangebote von Privaten haben keine Verpflichtung zur behindertengerechten Ausgestaltung, aber sie dürfen keine Bevölkerungsgruppen diskriminieren.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes und der Verordnung wurde 2004 das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB) geschaffen. Seine Aufgabe ist es, die Gleichstellung von behinderten und nicht behinderten Menschen zu fördern, sowie sich für die Beseitigung der rechtlichen oder tatsächlichen Benachteiligungen einzusetzen.
Weiterführende Informationen
- http://www.eCH.ch
- http://www.access-for-all.ch
- Leitfaden eCH-0059 (pdf)
- Hilfsmittel eCH-0059 (pdf)
- Schweizer Accessibility-Studie 2007 – Bestandesaufnahme der Zugänglichkeit von Schweizer Websites des Gemeinwesens
